Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten


Mit Beschluss Nr. 570 vom 28.12.2021 wurde die Fa. Südpla GmbH - Johann-Kravogl-Straße, 2, 39012 Sinich ab 01.01.2022 mit der Einhe­bung der neuen einheitlichen Vermögensgebühr betreffend die Werbung, die Plakatierung und die Besetzung des öffentlichen Grundes beauftragt: Südtiroler Plakatierungsdienst - Südpla

Zuständig

Formulare

DEU