Überlassung von Gebäuden

Die Überlassung von Gebäuden oder Teilen derselben (Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ist meldepflichtig. Als Gebäude ist jedes Bauwerk zu verstehen, auch wenn es nicht zu Wohnzwecken benützt werden kann oder gar unbewohnbar ist.

Für die Meldung ist ein eigens dafür vorgesehenes Formblatt in zweifacher Ausfertigung auszufüllen und im Meldeamt der Gemeinde abzugeben oder mittels Einschreibebrief zu übermitteln. 

Die Meldung über die Überlassung von Gebäuden ist innerhalb 48 Stunden nach Übergabe der betreffenden Lokale zu machen.

Das Meldeblatt muss folgende Angaben enthalten:

  • die Personalien des Überlassers der Liegenschaft
  • die Personalien des Übernehmers der Liegenschaft
  • Datum und Zweck der Überlassung
  • genaue Lage der Liegenschaft.

Zuständig

Formulare

DEU