Zum Erhalt der Ensembles wird die Ensembleschutzkommission ernannt. Sie besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) ständige Mitglieder mit Stimmrecht: der Bürgermeister oder der zuständige Gemeindereferent für Urbanistik, der Landessachverständige in der Baukommission, ein vom Heimatpflegeverein zu bestimmender Vertreter, ein vom Bauernbund zu bestimmender Vertreter;
b) wechselnde Mitglieder mit Stimmrecht: Antragsteller und von ihm beauftragter Techniker;
c) beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: ein vom Gemeinderat zu bestimmender Ensembleschutzbeauftragter;