Zur Entsorgung des Restmülls kann jeder Haushalt und jeder Betrieb im Steueramt der Gemeinde einen eigenen Container anfordern. Dadurch kann die Müllmenge individuell erfasst und die Müllgebühren nach dem Verursacherprinzip gestaltet werden. Der Müllcontainer muss in den darauffolgenden Tagen vom Antragsteller selber beim Recyclinghof der Gemeinde (zu den regulären Öffnungszeiten des Recyclinghofes) abgeholt werden.
Zum Entleeren müssen die Mülltonnen zur Sammelstelle gebracht werden (siehe Plakette mit der Aufschrift "Sammelstelle Gemeinde Naturns"). Die Container müssen dort rechtzeitig - entweder am Vorabend oder bis 4 Uhr früh am Sammeltag - bereitgestellt werden. Die Entleerungen werden durch ein elektronisches Müllmengenerfassungssystem registriert, das an den Müllfahrzeugen und Müllcontainern montiert ist.
Restmüll sind all jene Produkte, welche derzeit im Recyclingsystem nicht eingebunden werden können und bei uns daher noch auf die Deponie bzw. zur Verbrennung gelangen (z.B. Tetrapack, beschichtete Verpackungen, Styropor, Zigarettenkippen, Kehricht, Windeln, Gummi, Ledersachen, Katzensand, u.a.)
Änderungen, welche Wohnsitz und Familienbogen betreffen, müssen dem Steueramt mitgeteilt werden.
Überfüllte Container werden nach einmaliger schriftlicher Verwarnung doppelt berechnet.
In bestimmten Fällen kann eine Befreiung oder Reduzierung gewährt werden:
Familien mit Kleinkindern: Pro Kind im Alter zwischen 0 und 2 Jahren wird eine Ermäßigung von max. 480 Litern Müll gewährt, wenn die Mindestentleerungen der Familie (= 240l pro Person) überschritten werden. Die Ermäßigung wird ab Geburtsdatum eines Kindes bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres angewandt. Die Reduzierung wird von Amtswegen gewährt. Es ist kein Ansuchen notwendig.
Der Ankauf von waschbaren Windelsets wird von der Gemeinde durch einen Beitrag unterstützt.
Haushalte mit Pflegefällen: Bitte informieren Sie sich im Steueramt der Gemeinde.