Die Verordnung der Marktgemeinde Naturns über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen, Werbemaßnahmen und Marktbesetzungen behandelt:
a) Zwei Gebührenarten:
· Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen und Werbung
· Marktgebühr für Besetzungen auf Märkten
b) Geltungsbereich:
· Öffentlicher Grund und Raum
· Werbung auf öffentlichem oder privatem, aber öffentlich sichtbarem Grund
c) Verfahren:
· Antragspflicht für Besetzungen und Werbeanlagen
· Fristen, Inhalte und Formvorgaben für Anträge
· Notfallregelungen bei dringenden Besetzungen
d) Gebührenberechnung:
· Nach Fläche, Dauer, Art der Nutzung, Standortwert
· Unterschiedliche Tarife für temporäre und dauerhafte Besetzungen
· Sonderregelungen für Tankstellen, Tabakautomaten, Leitungen
e) Ermäßigungen und Befreiungen:
· Für gemeinnützige Organisationen, religiöse Einrichtungen, öffentliche Dienste
· Für bestimmte Werbeformen und Veranstaltungen
· Für kleine Flächen (<0,5 m²) oder bestimmte technische Installationen
f) Sanktionen und Rückerstattungen:
· Verwaltungsstrafen bei Verstößen
· Rückerstattung bei Widerruf oder Nichtnutzung unter bestimmten Bedingungen#
Dieses Dokument ist die offizielle Verordnung der Marktgemeinde Naturns zur Vermögensgebühr für Konzessionen, Genehmigungen und Werbemaßnahmen sowie zur Marktgebühr. Es regelt:
a) Gebührenarten: Besetzungsgebühr und Marktgebühr.
b) Geltungsbereich: Besetzung öffentlicher Flächen und Werbeaussendungen.
c) Verfahren: Antragspflicht, Fristen, Genehmigungsvoraussetzungen.
d) Pflichten: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, Haftung, Dokumentation.
e) Widerruf und Verfall: bei Verstößen oder aus öffentlichem Interesse.
f) Tarife: nach Fläche, Dauer, Art der Nutzung, mit spezifischen Koeffizienten.
g) Ermäßigungen und Befreiungen: für gemeinnützige Organisationen, bestimmte Werbeformen, öffentliche Einrichtungen.
h) Zahlungsmodalitäten: Fristen, Plattformen, Raten.
i) Rechtsmittel und Übergangsbestimmungen.
Dieses Dokument enthält die Tariftabellen für die Vermögensgebühr ab dem 1.1.2021 für Gemeinden bis 10.000 Einwohner:
a) Jahres- und Tagesgebühren für verschiedene Besetzungsarten (Boden, Untergrund, Obergrund, Tankstellen, Leitungen etc.).
b) Werbungstarife: nach Fläche, Dauer, Art (beleuchtet, mobil, Plakate, Lautsprecher etc.).
c) Koeffizienten: für Zone A und B, normale und spezielle Kategorien.
d) Erhöhungen und Ermäßigungen: je nach Nutzung, Dauer, Fläche.
e) Sonderregelungen: für gemeinnützige Organisationen, Wanderbühnen, Veranstaltungen.