Verordnung über die Gewährung von Beihilfen an Körperschaften und Private

Diese Gemeindeverordnung regelt die Vergabe von Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen an öffentliche und private Körperschaften sowie Einzelpersonen.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2020

Beschreibung

Diese Gemeindeverordnung regelt die Vergabe von Beiträgen, Zuschüssen und wirtschaftlichen Vergünstigungen an öffentliche und private Körperschaften sowie Einzelpersonen.

Wichtige Inhalte:

a)       Ziel und Transparenz (Art. 1):

·         Förderung sozialer Zwecke durch öffentliche Mittel.

·         Verpflichtung zur Einhaltung klar definierter Kriterien und Verfahren.

b)       Verfahren (Art. 2):

·         Antragseinreichung bis 31. Januar mit Formular und Unterlagen.

·         Ausnahmen für außerordentliche Initiativen.

·         Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines gesonderten Gesuchs.

·         Stichprobenkontrollen bei mindestens 5 % der Anträge.

c)       Förderbereiche (Art. 3):

·         Soziales, Gesundheit, Kultur, Bildung, Sport, Umweltschutz, Zivilschutz, Religion.

d)       Antragsteller (Art. 4):

·         Private und öffentliche Körperschaften, Vereine, Einzelpersonen.

·         Auch Hilfe für Katastrophenopfer und internationale Solidaritätsprojekte möglich.

e)       Bedingungen (Art. 5):

·         Begründung und Finanzierungsplan erforderlich.

·         Zusätzliche Dokumente wie Tätigkeitsberichte, Programme, Antimafia-Erklärung.

f)        Haftung (Art. 6):

·         Gemeinde übernimmt keine Verantwortung für Aktivitäten oder Verträge der Begünstigten.

g)       Offenlegung (Art. 7):

·         Hinweis auf Gemeindebeitrag bei öffentlicher Kommunikation verpflichtend.

·         Schirmherrschaft ist formell zu beantragen und beinhaltet keine finanzielle Unterstützung.

h)       Verzeichnis der Begünstigten (Art. 8):

·         Jährliche Veröffentlichung eines Registers mit allen Empfängern von Beihilfen.

·         Einsichtnahme durch Bürger möglich.

i)         Inkrafttreten (Art. 9):

·         Verordnung tritt 15 Tage nach zweiter Veröffentlichung in Kraft.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2020

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 15:11 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Bürger aktiv

Die Gemeinde fördert die Bürgerbeteiligung als Mittel für eine lebendige Demokratie. Zum Erreichen dieses...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Naturns 2030+

"Naturns 2030+" ist das Projekt und die Zukunftsstrategie zur Entwicklung des Ortes.

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen