Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der den Hausabfällen gleichgestellten Sonderabfällen (GRB74/2023)

Die Verordnung regelt die Sammlung, Trennung, Entsorgung und Wiederverwertung von Hausmüll und ähnlichen nicht gefährlichen Sonderabfällen in der Gemeinde Naturns. Sie basiert auf dem Landesgesetz Nr. 4/2006 und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

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Veröffentlichungsdatum

20.12.2022

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Sammlung, Trennung, Entsorgung und Wiederverwertung von Hausmüll und ähnlichen nicht gefährlichen Sonderabfällen in der Gemeinde Naturns. Sie basiert auf dem Landesgesetz Nr. 4/2006 und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.


Hauptinhalte:

a) Abfallarten: Hausmüll, Biomüll, Grünabfälle, Sperrmüll, Sonderabfälle, gefährliche Abfälle.

b) Pflichten der Bürger: Mülltrennung, Nutzung kommunaler Dienste, Sauberhaltung öffentlicher Flächen.

c) Eigenkompostierung: erlaubt unter bestimmten Bedingungen (mind. 5 m² Grünfläche pro Person).

d) Sanktionen: Bußgelder zwischen 50 € und 1.000 € bei Verstößen.

e) Sonderregelungen: für Veranstaltungen, Märkte, Betriebe, Baustellen, Tierabfälle etc.

f) Recyclinghof: nur für Einwohner von Naturns mit Ausweis zugänglich.

Datei

Kontakt

Steueramt

RATHAUS STRASSE 1, 39025 NATURNS+39 0473 671392steueramt@naturns.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

20.12.2022

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 14:31 Uhr

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