Verordnung - Konzessionsgebühren

Die Verordnung der Gemeinde Naturns regelt die Festsetzung und Einhebung von Baukostenabgabe (Kosten für die Errichtung von Gebäuden) und Erschließungsbeitrag (Kosten für Infrastrukturmaßnahmen).

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Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Naturns regelt die Festsetzung und Einhebung von:

a) Baukostenabgabe (Kosten für die Errichtung von Gebäuden)

b) Erschließungsbeitrag (Kosten für Infrastrukturmaßnahmen)

Wichtige Inhalte:

  • Grundlagen: Die Regelung basiert auf dem Landesraumordnungsgesetz und weiteren Landesbeschlüssen.
  • Berechnung: a) Baukostenabgabe: 1 % der Baukosten, mit Erhöhungen je nach Nutzung (z. B. +14 % bei Wohnvolumen über 750 m³). b) Erschließungsbeitrag: 10 % der Baukosten, aufgeteilt in 60 % für primäre und 40 % für sekundäre Infrastruktur.
  • Ausnahmen: Befreiungen gelten u. a. für technische Volumen, Keller, Garagen, Denkmalschutzobjekte, ökologische Anpassungen.
  • Zahlung: a) bis 1.000 €: Einmalzahlung. b) über 1.000 €: zwei Raten mit Bürgschaft für die zweite Rate.
  • Rückerstattung: Bei nicht durchgeführten Bauarbeiten kann eine Rückzahlung ohne Zinsen erfolgen.

Gültigkeit: Die Verordnung gilt für alle Baukonzessionen und Baubeginnmeldungen nach Inkrafttreten.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

12.01.2010

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 08:26 Uhr

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