Verfügung über die Haltung und das Führen von Hunden

Die Verordnung regelt das Zusammenleben von Menschen und Hunden in öffentlichen Bereichen und dient der Hygiene und Sicherheit.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2020

Beschreibung

Die Verordnung regelt das Zusammenleben von Menschen und Hunden in öffentlichen Bereichen und dient der Hygiene und Sicherheit. Die wichtigsten Punkte:

  • Hunde müssen in besiedelten Gebieten, Parks, öffentlichen Flächen und Verkehrsmitteln an der Leine geführt werden; in Verkehrsmitteln zusätzlich mit Maulkorb.
  • Hundebesitzer müssen verhindern, dass öffentliche Flächen durch Hundekot verschmutzt werden.
  • Hundebegleiter müssen geeignete Mittel zur Entfernung von Exkrementen mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
  • Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen.
  • Hunde dürfen keine Pflanzen oder Beete beschädigen.
  • Der Zutritt zu Kinderspielplätzen und Sportanlagen ist für Hunde verboten.
  • Blinde mit ausgebildeten Begleithunden sind von der Verordnung ausgenommen.
  • Verstöße werden mit Geldbußen von 50 bis 150 Euro geahndet.
  • Die Gemeindepolizei überwacht die Einhaltung.

Die Verordnung wird öffentlich bekannt gemacht und gilt zusätzlich zu bestehenden Gesetzen.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2020

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 08:13 Uhr

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