Überlassung Gebäude

Der/die Eigentümer/in (Überlasser/in) meldet die Überlassung eines Gebäudes (z. B. durch Verkauf oder Vermietung) an eine andere Person (Übernehmer/in).

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Beschreibung

Es handelt sich um ein Meldeformular gemäß Art. 12 des Gesetzesdekrets vom 21.03.1978 Nr. 59.

Der/die Eigentümer/in (Überlasser/in) meldet die Überlassung eines Gebäudes (z. B. durch Verkauf oder Vermietung) an eine andere Person (Übernehmer/in).

Das Formular enthält:

a) Persönliche Daten von Überlasser und Übernehmer

b) Angaben zum Gebäude (Ort, Adresse, Nutzung, Anzahl Räume etc.)

c) Art und Datum der Überlassung

Das Dokument muss der Öffentlichen Sicherheitsbehörde übermittelt werden.

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Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

31.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 06.08.2025, 16:37 Uhr

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