Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3

Das Landesgesetz Nr. 3/2014 führt in Südtirol die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ein, die die bisherigen staatlichen Immobiliensteuern ersetzt.

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Beschreibung

Das Landesgesetz Nr. 3/2014 führt in Südtirol die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ein, die die bisherigen staatlichen Immobiliensteuern ersetzt. Die wichtigsten Punkte:

Steuerpflicht: Alle Eigentümer von Gebäuden und Baugründen im Gemeindegebiet.

Regelung durch Gemeinden: Gemeinden legen Steuersätze, Freibeträge und Befreiungen per Verordnung fest.

Steuersätze: a) Standard: 0,76 % b) Hauptwohnung: 0,4 % c) Ermäßigte Sätze für bestimmte Nutzungen (z. B. Landwirtschaft, Tourismus, soziale Einrichtungen).

Freibeträge: Für Hauptwohnungen und bestimmte soziale oder familiäre Situationen.

Befreiungen: Für öffentliche Gebäude, soziale Einrichtungen, Kultstätten, bestimmte landwirtschaftliche Gebäude.

Zahlung: In zwei Raten (16. Juni und 16. Dezember) oder einmalig.

Erklärungspflicht: Eigentümer müssen Besitz und Änderungen melden.

Kontrolle und Sanktionen: Gemeinden können Unterlagen anfordern, Feststellungsbescheide ausstellen und Strafen verhängen.

Rückerstattung: Bei irrtümlicher Zahlung oder Steuerfreiheit möglich.

Tabelle A: Enthält die GIS-Freibeträge für jede Gemeinde.

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16.05.2021

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Zuletzt aktualisiert: 06.10.2025, 15:48 Uhr

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