Gemeindeverordnung für die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Naturns

Die Verordnung zur Trinkwasserversorgung der Gemeinde Naturns regelt umfassend die Organisation, Nutzung und Verwaltung der öffentlichen Wasserversorgung.

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Beschreibung

Die Verordnung zur Trinkwasserversorgung der Gemeinde Naturns regelt umfassend die Organisation, Nutzung und Verwaltung der öffentlichen Wasserversorgung. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte:

💧 Allgemeine Bestimmungen

  • die Gemeinde Naturns betreibt die Trinkwasserversorgung in Eigenregie.
  • alle Anlagen (Quellen, Leitungen, Reservoirs) sind Eigentum der Gemeinde.
  • die Verwaltung obliegt dem Gemeindeausschuss, der auch für Wartung, Kontrolle und Gebühreneinhebung zuständig ist.

🚰 Wasserverwendung

  • Trinkwasser ist primär für Haushalte, Gastbetriebe und Feuerwehreinsätze bestimmt.
  • Bewässerung von Obstwiesen ist verboten.
  • bei Wassermangel kann der Bürgermeister Einschränkungen anordnen.

🔧 Anschluss und Zähler

  • jeder Anschluss erfordert einen schriftlichen Antrag und einen Vertrag.
  • Wasserzähler sind Pflicht und werden von der Gemeinde bereitgestellt.
  • der Hausbesitzer stellt einen geeigneten Raum für den Zähler zur Verfügung.
  • Manipulationen oder Missbrauch werden mit Verwaltungsstrafen geahndet.

🧾 Gebühren und Abrechnung

  • Gebühren und Zählermieten werden vom Gemeinderat festgelegt.
  • bei Zahlungsverzug folgen Mahnungen, Verzugszinsen und ggf. Wasserabschaltung.
  • Mindestversorgung für Haushalte bleibt gewährleistet.

🛠️ Technische Vorschriften

  • nur autorisierte Fachfirmen dürfen Anschlüsse verlegen.
  • die Gemeinde kontrolliert Material und Ausführung.
  • bei Schäden oder Umbauten ist die Gemeinde zu informieren.

👥 Bürgerpflichten

  • Nutzer müssen Anlagen vor Frost schützen und Schäden melden.
  • der Zugang zu Leitungen muss für Kontrollen gewährleistet sein.
  • bei Eigentümerwechsel ist die Gemeinde zu informieren.

🌿 Gartenwasser

  • zwei Zonen in Naturns haben ein separates Gartenwassernetz.
  • nur Bewohner dieser Zonen dürfen anschließen.
  • keine Abwassergebühren für Gartenwasser.

Datei

Kontakt

Lizenzamt

RATHAUS STRASSE 1, 39025 NATURNS+39 0473 671313lizenzamt@naturns.eu

Steueramt

RATHAUS STRASSE 1, 39025 NATURNS+39 0473 671392steueramt@naturns.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.11.2018

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.10.2025, 15:23 Uhr

Kategorien

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Bürger aktiv

Die Gemeinde fördert die Bürgerbeteiligung als Mittel für eine lebendige Demokratie. Zum Erreichen dieses...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

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Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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