Arbeitskreis Bürgerbeteiligung - Verordnung Volksbefragung Änderungsentwurf

Der Änderungsentwurf regelt die Durchführung von Volksabstimmungen in der Gemeinde Naturns und stärkt die Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene.

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Beschreibung

Die Verordnung definiert Verfahren, Zuständigkeiten und Fristen für Volksabstimmungen, sowohl auf Bürgerinitiative als auch auf Initiative des Gemeinderats. Sie behandelt unter anderem die Zulässigkeit, die Durchführung, die Stimmabgabe (inkl. Briefwahl und elektronische Abstimmung), die Auszählung und die rechtlichen Wirkungen. Volksabstimmungen sind bindend und haben eine Gültigkeit von drei Jahren.

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Veröffentlichungsdatum

05.09.2013

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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025, 15:00 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Bürger aktiv

Die Gemeinde fördert die Bürgerbeteiligung als Mittel für eine lebendige Demokratie. Zum Erreichen dieses...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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"Naturns 2030+" ist das Projekt und die Zukunftsstrategie zur Entwicklung des Ortes.

Rechtsakt

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