Arbeitskreis Bürgerbeteiligung - Bürgerrat Durchführungsbestimmungen

Die Gemeinde Naturns regelt mit diesen Bestimmungen die Durchführung des Bürgerratsprozesses gemäß Art. 40 der Gemeindesatzung.

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Beschreibung

Der Bürgerrat besteht aus 12 bis 16 ausgelosten Bürgern und findet jährlich am letzten Oktoberwochenende statt. Die Teilnehmer erarbeiten ein Stimmungsbild, benennen Herausforderungen und formulieren Vorschläge, die in einem Bericht zusammengefasst und im Bürgercafé öffentlich präsentiert werden. Die Ergebnisse werden anschließend dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit übermittelt.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

05.09.2013

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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025, 14:58 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Bürger aktiv

Die Gemeinde fördert die Bürgerbeteiligung als Mittel für eine lebendige Demokratie. Zum Erreichen dieses...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Naturns 2030+

"Naturns 2030+" ist das Projekt und die Zukunftsstrategie zur Entwicklung des Ortes.

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen