Antrag Schlägerung Bäume

Das Formular dient der Beantragung einer Genehmigung zur Schlägerung von Bäumen im Gemeindegebiet Naturns gemäß Landschaftsschutzgesetz.

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Beschreibung

Der Antragsteller muss persönliche Daten sowie Angaben zum betroffenen Baumbestand (Art, Stammdurchmesser, Lage) machen. Die Genehmigung wird gemäß Artikel 8 und 11 des Landschaftsschutzgesetzes (LG 16/1970) beantragt, insbesondere bei Bäumen innerhalb des verbauten Ortskerns. Eine Fotodokumentation ist beizulegen, und je nach Lage kann ein Gutachten der Baukommission erforderlich sein.

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Veröffentlichungsdatum

31.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025, 14:23 Uhr

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Die Gemeinde fördert die Bürgerbeteiligung als Mittel für eine lebendige Demokratie. Zum Erreichen dieses...

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