Abänderung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Der Gemeinderat Naturns hat am 27.01.2025 die Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) an neue gesetzliche Vorgaben angepasst.

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Veröffentlichungsdatum

13.05.2025

Beschreibung

Die Änderungen der GIS-Verordnung wurden aufgrund des Landesgesetzes Nr. 11 vom 20.12.2024 notwendig und treten rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst und gilt als sofort vollziehbar. Die Verordnung wird zehn Tage lang digital veröffentlicht und dem Finanzministerium sowie der Landesabteilung übermittelt.

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Veröffentlichungsdatum

13.05.2025

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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025, 09:30 Uhr