Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Festlegung der Freibeträge und Steuersätze - Jahr 2025

Der Gemeinderat Naturns hat in öffentlicher Sitzung die Freibeträge und Steuersätze der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für 2025 festgelegt sowie neue Regelungen für Agriturismo-Betriebe und Privatzimmervermietungen beschlossen.

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Veröffentlichungsdatum

13.05.2025

Beschreibung

Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Festlegung der Freibeträge und Steuersätze - Jahr 2025

Der Gemeinderat Naturns hat in öffentlicher Sitzung die Freibeträge und Steuersätze der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für 2025 festgelegt sowie neue Regelungen für Agriturismo-Betriebe und Privatzimmervermietungen beschlossen:

Fixe Sätze für Agriturismo (“Urlaub auf dem Bauernhof”)

≥ 75 Erschwernispunkte: steuerfrei

≥ 40 Erschwernispunkte: 0,30 %

bis 39 Erschwernispunkte: 0,56 %

Neuer Steuersatz für Privatzimmervermietung (“affittacamere”)
– Pauschal 0,76 % (unabhängig vom bisherigen Auslastungsgrad)

Aufhebung der Auslastungs-Vorgabe
Die bisher festgelegte Mindest-Auslastung von 25 % für Privatzimmerbetriebe entfällt ab 01.01.2025.

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Veröffentlichungsdatum

13.05.2025

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 14:41 Uhr