Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Entwurf zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms der Gemeinde Naturns im Sinne des Artikels 53, Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ und des Artikels 11, Abs. 3 des Landesgesetz Nr. 17/2017 „Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“ mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 38 vom 19.12.2024 genehmigt wurde.
Alle Infos zum Gemeindeentwicklungsprogramm und die dazugehörigen Dateien finden Sie hier: Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL)