Seit Beginn des Schuljahres 2025/2026 ist in Südtirol der Besuch eines Kindergartenjahres verpflichtend. Die Gemeinde Naturns informiert die Eltern in diesem Zusammenhang über den Beschluss der Landesregierung Nr. 1111 vom 3. Dezember 2024, der die entsprechende gesetzliche Grundlage regelt.
Die Verpflichtung zum Besuch des Kindergartens gilt künftig für:
- Kinder, die im Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. August das fünfte Lebensjahr vollenden, sowie
- Kinder, die im darauffolgenden Kindergartenjahr, auf das sich die Einschreibung bezieht, das fünfte Lebensjahr innerhalb April erreichen
Möglichkeit der Befreiung
Eltern, die ihr Kind von der Kindergartenpflicht entbinden möchten, können dies durch eine Eigenerklärung tun. In dieser Erklärung verpflichten sie sich, Bildungstätigkeiten im häuslichen Umfeld durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Diese Form der Bildung ist mit dem Elternunterricht im schulischen Bereich vergleichbar. Die Vorlage für diese Eigenerklärung ist bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich und innerhalb der festgelegten Einschreibefristen beim Bürgerschalter einzureichen.
Nach Ablauf der Einschreibefrist überprüft der Bürgermeister, ob:
- alle betroffenen Kinder in den Kindergarten eingeschrieben sind oder
- eine entsprechende Eigenerklärung der Eltern vorliegt.
Liegt weder eine Einschreibung noch eine Eigenerklärung vor, wird zunächst eine schriftliche Mahnung versendet. Bleibt auch diese unbeantwortet, erfolgt eine Meldung an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht.
Die Beteiligung an den Führungskosten entspricht der Gebühr für das Mittagessen im Kindergarten. Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens bleibt in jedem Fall die Einhaltung der gesetzlichen Impfpflicht.